Steigende Krankenkassenbeiträge

Diese Jahr wurden die Erhebung der Krankenkassenbeiträge erneut verändert. Der allgemeine Beitragsatzes der Krankenkassen wurde zum 01.01.2015 von 15,5% auf 14,6% gesenkt. 

Das hört sich erst mal nach einer guten Sache an. Doch jetzt kommt das ABER:

Da nicht alle Kassen mit diesem Geld ihre Ausgaben decken können, dürfen sie Zusatzbeiträge erheben. Diese werden jetzt aber nicht mehr als Festbeiträge sondern als prozentuale kassenindiviuelle Zusatzbeiträge erhoben. Sie sind somit wieder abhängig vom Gehalt. Laut Bundesgesundheitsministerium beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 0,9%. Die meisten Versicherten bezahlen somit wieder 15,5% Krankenkassenbeiträge und bemerken keinen Unterschied auf dem Lohnzettel.

Erhebt eine Kasse erstmalig oder verändert eine Kasse ihren Zusatzbeitrag muss sie ihre Mitglieder per Brief einzeln davon unterrichten. Jeder hat dann Zeit bis zum Ablauf des Monats, in dem der Beitrag erstmalig erhoben wird, zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht greift auch, wenn man noch nicht 18 Monate bei der entsprechenden Krankenkasse versichert ist.
Die Kündigung wird mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam in dem die Kündigung eingeht.
Das heißt bekommt man jetzt eine Mitteilung, dass sich der Beitrag erhöht hat, kann man bis zum 31.01.2015 das Sonderkündigungsrecht nutzen. Kündigt man im Dezember kann man ab 01.03.2015 einer neuen Krankenkasse beitreten. Kündigt man dagegen erst im Januar kann man erst ab 01.04.2015 von einer günstigeren Kasse profitieren. Während die Kündigung läuft muss man leider in den sauren Apfel beißen und die Zusatzbeiträge entrichten.
Was bedeutet das für uns:
Meine Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 0,8% und wäre somit günstiger als diese Jahr. Da ich in Elternzeit und somit beitragsfrei versichert bin, werde ich meine Krankenkasse nicht wechseln.
Die Krankenkasse von Papa Maus hingegen erhöht ihren Beitrag um 0,3% und ich habe mich schnellstmöglich auf die Suche nach einer neuen Kasse gemacht. Wir haben bisher keine besonderen Leistungen bei unseren Krankenkassen in Anspruch genommen, deshalb haben wir uns bei der Suche nur auf den Beitragssatz konzentriert. 
Auf der im Abschreiben angegebenen Seite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen findet man leider erst nach dem 01.01.2015 die Angaben der Kassen zu Ihren Zusatzbeiträgen. Da ich aber nicht noch einen Monat länger den Zusatzbeitrag entrichten möchte, habe ich nach einer anderen Übersicht gesucht und unter gesetzlichekrankenkassen.de auch gefunden. 
Will man die Krankenkasse wechseln muss man seiner alten Kasse kündigen, einen Mitgliedsantrag für die neue Kasse ausfüllen und dann später dort die Kündigungsbestätigung einreichen. Je nach Höhe des Zusatzbeitrags lohnt sich dieser Aufwand. 
Wichtig ist nur, dass man beachtet, dass zwar alle gesetzlichen Kassen grundsätzlich das gleiche Leistungsspektrum bieten, es aber auch besondere kassenindividuelle Leistungen gibt.
Unsere neue Krankenkasse hat jetzt einen Beitragssatz von insgesamt 14,9% und wir profitieren aktuell von der Reform. Wie lange die Beiträge allerdings stabil bleiben kann man nicht sagen. Wir werden uns bei der nächsten Erhöhung natürlich wieder nach einer Alternative umsehen.


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